Duldung und Einreise

Duldung

Duldung ist ein Dokument in Form eines Verwaltungsaktes, mit dem der ausreisepflichtige Ausländer, der kein Recht auf Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, ausnahmsweise für einen bestimmten Zeitraum in dem Land geduldet wird. Es ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. In § 60 und § 60a des Aufenthaltsgesetzes sind die speziellen Situationen, die die Erteilung einer Duldung ermöglicht, genannt. Eine Abschiebung findet in den Fällen nicht statt, in denen das Leben oder die Freiheit der Person wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung durch staatliche oder soziale Faktoren bedroht ist.

Krieg, Todesstrafen, Folter und andere üble Behandlungen sind meistens für die Erteilung einer Duldung entscheidende Ereignisse.

Eine Duldung kann verlängert werden, sie geht aber mit Ausreise des Geduldeten unter. Nach einer 18-monatigen Duldung kann die Person einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, wenn sie nicht freiwillig wegen unmittelbar drohender Gefahren ausreisen kann.

Einreise

Die Einreise in einen anderen Schengen-Staat ist mit einem gültigen Pass und Aufenthaltstitel (Alle Arten von Aufenthaltserlaubnissen) möglich. Der Aufenthaltstitel ersetzt das Visum, nur wenn er mit einem gültigen und dem Titel entsprechenden Reisepass zusammen ist. Jedoch bedeutet das für den Inhaber dieser Dokumente nicht, dass er in den Staat einreisen darf. Es können Grenzkontrollen oder Zollkontrollen innerhalb des Staates stattfinden und er kann an der Grenze zurückgewiesen oder vom Hoheitsbereich des Staats zurückgeschoben werden, wegen eines gültigen Reiseverbots.