Schengen Visum

Das Schengen Visum ist das Visum, welches erforderlich für die Betretung des Schengen-Raums durch Drittstaatsangehörige ist, die keinen anderen Aufenthaltstitel besitzen. Das Visum kann sowohl für touristische als auch für geschäftliche Zwecke erteilt werden. Der Kurzaufenthalt, den das Visum seinem Inhaber erlaubt, beträgt maximal 90 Tage. Dies ist aber nicht mit der Gültigkeitsdauer des Visums zu verwechseln. Das Schengen Visum kann mit einer Gültigkeit von einer Woche bis zu 5 Jahren erteilt werden. In dem Zeitraum der Gültigkeit können die Besitzer der Visa sich 90 Tage von je 180 Tagen in einem beliebigen Mitgliedstaat aufhalten. Es kommt nicht darauf an, von welchem Mitgliedstaat das Visum erteilt wurde. Dies kommt nur bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum in Betracht.

Es wird eine flexible Rückwärtsbetrachtung vorgenommen, indem die 180 Tage vor dem Kontrolldatum in Anspruch genommen werden. Falls die Person in diesen 180 Tagen weniger als 90 Tage im Schengen Raum geblieben ist, dann ist der Aufenthalt der Person noch legal. Wenn die 90 Tage in dem Zeitraum von 180 Tagen überschritten ist, dann ist der Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig.